## Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte im Programmsatz 6.5(5) „Vorranggebiete für Windenergieanlagen“
Der Tourismusverband Mecklenburgische Seenplatte e.V. war aufgefordert, zu dem Vorentwurf (Stand: 27.11.2023) für die Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte im Programmsatz 6.5(5) „Vorranggebiete für Windenergieanlagen“ der Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Mecklenburgische Seenplatte Aufschluss über diejenigen von ihnen beabsichtigten oder bereits eingeleiteten Planungen und Maßnahmen sowie über deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die Festlegung von Vorranggebieten für Windenergieanlagen bedeutsam sein können. Gleiches gilt für weitere ihnen vorliegende Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind.
Unser Verband hat große Bedenken zur Ausweisung der “Vorranggebiete für Windenergieanlagen”:
> Die Errichtung von Windkraftanlagen ohne ausreichende Berücksichtigung ihrer visuellen, akustischen und ökologischen Auswirkungen könnte dem Image der Mecklenburgischen Seenplatte als Ort ungestörter Naturerfahrung beträchtlich schaden.
> Eine sorgfältige und umsichtige Planung, die die Bedürfnisse und Belange des Tourismussektors berücksichtigt, ist dabei unerlässlich.
> **Vor diesem Hintergrund fordern wir, dass die Berücksichtigung von Tourismusschwerpunkträumen in der Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms als festgesetztes Ziel und nicht lediglich als Abwägungskriterium verankert wird.**
Den **Vorentwurf der Teilfortschreibung** des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte im Programmsatz 6.5(5) „Vorranggebiete für Windenergieanlagen“ und die **vollständige Stellungnahme** unseres Verbandes finden Sie **als Downloads** zu diesem Beitrag.